Was ändert sich im Jahr 2023?

Gerne wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel geben:

Berliner Stadtreinigungsbetriebe. Die Preise werden in den kommenden 2 Jahren (2023-2024) um 7,0 % erhöht.

Strom- und Gaspreisbremse. 80 % des Stromverbrauchs nach Vorjahreswert erhalten Privathaushalte zum gedeckelten Preis von 40 Cent/ kWh. Bei Gas sind es 12 Cent/ kWh und bei Fernwärme 9,5 Cent/ kWh. Die Preisbremsen sollen rückwirkend für Januar und Februar 2023 gelten.

CO-Abgabe. Bislang konnten die Kosten zu 100 % auf die Mieter*innen umgelegt werden. Seit diesem Jahr müssen Vermieter*innen die Kosten – je nach energetischem Zustand des Gebäudes – anteilig tragen.

Versicherung. Die Kosten für die Gebäude- und Haftpflichtversicherung im Rahmenvertrag steigen um durchschnittlich 50 %.

Geldwäschegesetz. Immobilien in Deutschland dürfen nicht mehr mit Bargeld, Kryptowährung, Gold, Platin oder Edelsteinen bezahlt werden.

Neubauförderung. Voraussichtlich am 01.03.2023 soll eine eigene Förderrichtlinie „Klimafreundliches Bauen“ folgen. Bis dahin werden noch Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeitsklasse unterstützt.

Gaszentralheizungen. Bis zum 30.9.2023 muss bei Gaszentralheizungen ein hydraulischer Abgleich bei Wohngebäuden mit mindestens zehn Einheiten erfolgen – bei Nichtwohngebäuden gilt das ab einer Fläche von mehr als 1.000 Quadratmetern Heizfläche. Bis zum 14.09.2024 gilt die Pflicht auch für Wohngebäude ab sechs Einheiten.

Zertifizierter WEG-Verwalter. Wohnungseigentümer können ab dem 1.12.2023 verlangen, dass ein zertifizierter Verwalter bestellt wird. Der muss einen Sachkundenachweis vorlegen oder eine entsprechende Ausbildung und Qualifizierung belegen. Grundsteuer. Die Abgabefrist für die sogenannte Feststellungserklärung für die neue Grundsteuer wurde bis Ende Januar 2023 verlängert.

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