Newsletter September 2023

Förderung Ladeinfrastruktur. Bis zu 200.000 EUR Förderung gibt es in Berlin für kleine und mittlere Unternehmen, selbstständig Tätige und Freiberufler*innen – allerdings nur so lange Fördermittel verfügbar sind.

Preisanpassung Berlin Recycling. Die Preise für die Entleerung der Papiertonnen haben sich ab 01.07.2023 bei 660l-Behältern auf 3,30 €/ Leerung und bei 1.100l-Behältern auf 3,90 €/ Leerung erhöht.

Mini-Solaranlagen. Die steckerfertigen Fotovoltaikanlagen für Balkone erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Das AG Konstanz entschied nun, dass ein Wohnungseigentümer keinen Anspruch auf Zustimmung habe, wenn die Mehrheit dagegen sei. AG Konstanz 9.2.2023 – 4 C 425/22 WEG

Einhaltung Wirtschaftlichkeitsgebot. Die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots durch den Vermieter als mietvertragliche Nebenpflichtverletzung kann vom Mieter nicht gefordert werden, wenn der Mietvertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt als der Dienstleistungsvertrag geschlossen wurde. Erst wenn der Vermieter trotz erhobener Einwendungen keine möglichen kostensenkenden Maßnahmen als Korrektur während des laufenden Mietvertrages ergreift, könnte ein Verstoß vorliegen. Die Darlegens- und Beweislast für die Nichteinhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebot trägt der Mieter.

GEG-Novelle. Es soll dabei bleiben, dass ab 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Ausnahmen sind geplant.

Solarheizungen. 91.000 neue Solarthermieanlagen wurden vergangenes Jahr in Deutschland installiert. Die Bruttofläche der Kollektoren umfasst 709.000 Quadratmeter, so die Zahlen des Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) und des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie (BDH). Die Verbände prognostizieren eine weiter steigende Nachfrage.

Rahmenverträge. Abschließend freuen wir uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir Rahmenverträge für den Glasfaserausbau (Vattenfall Eurofiber) und die Vertragsumwandlungen zum Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (Vodafone – Kabel) abschließen konnten.
Ebenfalls konnten Rahmenverträge für die Versorgung unserer Objekte mit Strom (2024-2025) mit einem Arbeitspreis von 13,799 Cent/kWh und Gas (2024-2026) zum Arbeitspreis von 5,499 Cent/kWh verhandelt werden.

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