Newsletter April 2023

  • Verzögerungen bei den Wärmeversorgern. Die Energiekrise stellt uns alle vor neue Herausforderungen – so auch in diesem Jahr. Sowohl Vattenfall als auch Gasag meldeten, dass sie die Schlussrechnungen 2022 aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben nicht wie gewohnt zum Jahresanfang versenden können.
    Das hat zur Folge, dass auch die Messdienstleister die Heizkostenabrechnungen nicht anfertigen können, die wiederum die Grundlage für die Erstellung der Hausgeldabrechnungen und Betriebskostenabrechnungen 2022 bildet.
    Daher bitten wir um Ihr Verständnis, setzen aber selbstverständlich alles daran, die entstehenden Verzögerungen durch die Versorger und Messdienstleister so gut wie möglich aufzuholen.
  • Energiekostenzuschuss. Für die Liegenschaften, die mit Öl- bzw. Pelletheizungen ausgestattet sind, hat die Regierung Zuschüsse beschlossen. Die entsprechenden Anträge für die betroffenen Objekte werden aktuell durch uns gestellt.
  • Grundsteuerreform. Zum 01. Januar 2025 wird die neue Grundsteuerreform in Kraft treten – der Einheitswert als Berechnungsgrundlage wird dann seine Gültigkeit verlieren. Für alle der rund 36 Mio. sog. wirtschaftlichen Einheiten des Grundbesitzes müssen nun für Zwecke der Grundsteuer neue Bemessungsgrundlagen ermittelt werden. Hierzu werden in einer Hauptfeststellung neue Grundsteuerwerte festgestellt, die der Grundsteuer dann ab dem Kalenderjahr 2024 zugrunde gelegt werden.
  • Wertminderung bei schlechter Energieeffizienz. Laut Studie werden Gebäude mit schlechtem energetischem Zustand mit Kaufpreisabschlägen zwischen 12 und 33 Prozent im Mittel bestraft. Bei hohem Angebotsüberhang kann der Preisabschlag einzig aufgrund der Energieeffizienz im Einzelfall sogar fast 50 Prozent betragen.

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