Newsletter 01/2024

Gerne informieren wir Sie mit dem ersten Newsletter im Neuen Jahr über die aktuellen Themen in der Immobilienwirtschaft:

· Wärmeplanungsgesetz. Der Bundesrat hat das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) beschlossen. Damit wird das Wärmeplanungsgesetz zeitgleich mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum 1. Januar 2024 rechtsverbindlich. Ziel beider Gesetze ist, die Umstellung der Wärmeversorgung auf Klimaneutralität voranzutreiben.

· Gebäudeenergiegesetzt (GEG). In Neubauten eingebaute Heizungen müssen zu mind. 65 % mit erneuerbaren Energien (65-EE) betrieben werden. Bei Bestandsgebäuden greift die 65-EE-Pflicht beim Tausch der Heizung erst mit vorliegender kommunaler Wärmeplanung. Sobald diese vorliegt, gibt es zwei Optionen: 1) Ist ein klimaneutrales Gasnetz vorgesehen, dürfen – neben allen anderen Erfüllungsoptionen – weiterhin H2-ready-Gasheizungen verbaut werden. 2) Ist kein klimaneutrales Gasnetz geplant, greift die Pflicht zu 65-EE-Pflicht.
Auf Eigentümer, die vor dem Vorliegen der Wärmeplanung eine reine Gasheizung haben einbauen lassen, kommt auf die Pflicht zur Umrüstung auf ein Hybrides System oder der schrittweisen Beimischung klimaneutraler Gase wie Biomethan oder Wasserstoff zu.
Ab diesem Jahr müssen Eigentümer sich nachweislich vor dem Einbau einer Heizung z.B. von einem Handwerksbetrieb oder Energieberater beraten lassen. Die kommunale Wärmeplanung wird in ganz Deutschland flächendeckend eingeführt und muss bis zum 30. Juni 2028 vorliegen.

· Sanierungspflicht für Wohngebäude. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union müssen den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch ihres gesamten Wohngebäudebestands schrittweise bis 2035 verringern. Wie sie das tun, bleibt ihnen überlassen.
Konkret vorgegeben werden soll nun: Bis 2030 muss der Primärenergieverbrauch um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent reduziert werden. 55 Prozent der vorgesehenen Verringerung sollen durch die energetische Verbesserung der ineffizientesten Wohngebäude (WPB) erzielt werden. Die Staaten können selbst entscheiden, wie sie die übrigen 45 Prozent erreichen.
Teil der Einigung auf EU-Ebene ist auch der vollständige Ausstieg aus der Verwendung fossiler Brennstoffe bei der Wärme- und Kälteversorgung bis 2040, also vier Jahre früher als im gerade überarbeiteten deutschen Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgeschrieben. Die Förderung von fossil betriebenen Heizungen soll nur noch bis 2025 möglich sein, so die EU-Pläne weiter.
Darüber hinaus soll ab 2030 alle Neubauten den Standard „Null-Emissions-Gebäude“ einhalten. Öffentliche Gebäude müssen diese Vorgabe ab 2028 erfüllen. Außerdem sollen die Mitgliedsstaaten ab 2027 schrittweise die Installation von Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden vorantreiben und dafür sorgen, dass neue Gebäude für die Installation von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen geeignet sind.

· Wärmepumpen. In Europa waren Ende 2022 rund 20 Millionen Wärmepumpen in Betrieb. Sie vermeiden jährlich 52,5 Megatonnen Treibhausgasemissionen, so der Marktbericht der Heat Pump Association (EHPA) 2023. Deutschland belegt mit einem Absatz von 275.697 Geräten in 2022 zwar Platz drei, doch nach der Quote pro 1.000 Haushalte liegt die Bundesrepublik im Ländervergleich weit hinten.

· Energieeffiziente Gebäudehülle. Die Quote für Sanierungen im deutschen Gebäudebestand liegt mit 0,83 Prozent unter der bislang von Politik und Branche angenommenen Ein-Prozent-Marke. In der Immobilienvermarktung gewinnt der Faktor Energieeffizienz immer mehr an Bedeutung. Eine aktuelle Analyse der Online-Datenbank Geomap dokumentiert erhebliche regionale Unterschiede. Danach ist die Effizienzrate im thüringischen Suhl am höchsten, in Wilhelmshaven am niedrigsten.

· Kaufpreistreiber Energieeffizienz/ Ausstattung. Käufer von Mehrfamilienhäusern zahlen für energieeffiziente Gebäude knapp 30 Prozent mehr als für unsanierte. Loftwohnungen wurden mit einem durchschnittlichen Preisunterschied von 11 Prozent gegenüber Standardwohnungen angeboten. Für Penthouses wurden 4,9 Prozent mehr verlangt. Eine offene Küche erhöhte den Angebotspreis um 5,4 Prozent, eine Gästetoilette um 4,9 Prozent und ein Lift um 4,8 Prozent. Eigentumswohnungen mit Balkon oder Terrasse sind im Mittel 3,7 Prozent teurer.

· Immobilienkaufpreise. Die Kaufpreise für Wohnimmobilien sinken weiter, aber nicht mehr so stark wie zuletzt. Zu diesem Ergebnis kommen der empirica Immobilienpreisindex für das dritte Quartal 2023, der Immowelt-Preiskompass und das Wohnbarometer von Immoscout24.

· Entwicklung Kaufpreise und Mieten in Großstädten. In 71 von 75 deutschen Großstädten sind die Angebotspreise für Bestandswohnungen heute niedriger als in 2022. Die Mieten hingegen steigen in 56 von 80 Städten.

· Jahresabrechnungen. Obwohl eine Jahresabrechnung beständskräftig beschlossen wurde, ist die GdWE zur Korrektur verpflichtet, wenn ein im Abrechnungswerk zugrunde gelegter Kostenverteilungsschlüssel gerichtlich für ungültig erklärt wurde. Der Bundesgerichtshof fordert, dass die von der Ungültigerklärung betroffenen Positionen neu verteilt und über die Jahresabrechnung neu beschlossen wird.

· Kostenentwicklung Abfallentsorgung. Die Fa. Bartscherer & Co. Recycling GmbH geht von nicht unerheblichen Kostensteigerungen in der Abfallentsorgung in diesem Jahr aus. Als Grund führt die Firma die Erhöhungen der Maut, CO2-Abgabe und des Mindestlohn auf

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