Energiepreisbremse Gas 2023

Aufgrund der nicht unerheblichen Erhöhungen der Strom- und Gaskosten 2022/2023 wurden seitens der Bundesregierung Entlastungspakete beschlossen.

Auf Nachfrage wurde uns seitens des Kundendienstes unseres Rahmenvertragspartners mitgeteilt, dass wir leider keine Entlastung für die durch uns betreuten Liegenschaften für die Monate Januar und Februar 2023 erhalten, da für die Berechnung der Arbeitspreis am 1. März 2023 maßgeblich ist. Dieser betrug zum Stichtag 11,35 Cent/ kWh (brutto) und liegt damit unterhalb des Referenzpreises von 12,00 Cent/ kWh (brutto).

Detaillierte Informationen finden Sie z.B. im Gesetzestext „Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – EWPBG“ oder zusammengefasst auf der Homepage der Bundesnetzagentur (Verbraucherportal/ Energie/ Entlastungen bei Energiepreisen).